Hmmm.... hab von denen grad das zurückbekommen.
Hallo Frau/Herr ****,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Alterskennzeichnung der Obersten Landesjugendbehörden, die bei Datenträgern zuständig sind, "keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" sagt aus, dass diese Titel normal im Regal stehen und beworben werden dürfen (das gilt auch für Online-Angebote). Die Abgabe darf dann freilich nur an Erwachsene erfolgen (das regelt das Jugendschutzgesetz/JuSchG auch).
Die Angebote von Trailern usw. im Internet regelt allerdings der
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Nach den
§§ 4 und 5 sind Sie demzufolge verpflichtet, bestimmte Angebote zu unterlassen oder Vorkehrungen für die Beschränkung des Zugangs zu treffen. Den Wortlaut des JMStV finden Sie auch auf
www.usk.de unter Alterskennzeichen auf der rechten Seite (Download).
Wenn Sie weitere Fragen zu Internet-Angeboten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Kommission Jugendmedienschutz (
www.kjm-online.de).
Beste Grüße
Christine Schulz