Username:

Password:

Seiten: 1 2 [3]   Nach unten
  Drucken  
Autor Thema: Gewinnspiel: "Fragen und Antworten"  (Gelesen 7975 mal)
Warry
Moderator
HQ-Legende
*****
Offline Offline

Beiträge: 1092



Profil anzeigen
« Antworten #30 am: 04. Dezember 2008, 11:24:42 »

auch ab wie es mit dem jugendschutz aussieht (material aus uncut version usw).

will ja keiner ärger bekommen.

Tja, als Österreicher hab ich leider nur eine Uncut... Smiley

und ich habe als deutscher eine österreichische version Lächelnd
wie gesagt bitte noch warten ^^
Gespeichert

Prepare for the future @ http://www.fallout-hq.de
Agbekosenyo
Aufsteiger
***
Offline Offline

Beiträge: 104



Profil anzeigen
« Antworten #31 am: 04. Dezember 2008, 12:10:13 »

Ich habe mich mal eben mit einer Mail an die USK gewendet.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme an einem Video-Trailer Contest einer deutschen Website teil. Es geht bei diesem Trailer um das Spiel Fallout 3, das ihrerseits keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG. in deutschland erhalten hat. Da ich in meinem Trailer insgesamt 00:01:50 Szenen der Uncut (A-Version) verwende, ist meine Frage wie es sich rechtlich verhält, wenn dieses Material eventuell später veröffentlicht wird.

Ich würde mich über eine Auskunft ihrerseits freuen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mal schauen ob die antworten und wenn ja, dann werde ich es hier zum besten geben.
Gespeichert

sanifox
neues Mitglied
**
Offline Offline

Beiträge: 42



Profil anzeigen
« Antworten #32 am: 04. Dezember 2008, 12:17:49 »

Ajo..wäre natürlich interessant zu wissen. Müsste dann meinen Trailer gut umbauen Smiley

Zur Musik bei mir, da hab ich die Rechte für. Ist auch kein kommerzielles Stück.
Gespeichert
Agbekosenyo
Aufsteiger
***
Offline Offline

Beiträge: 104



Profil anzeigen
« Antworten #33 am: 04. Dezember 2008, 12:31:51 »

Hmmm.... hab von denen grad das zurückbekommen.

Hallo Frau/Herr ****,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Alterskennzeichnung der Obersten Landesjugendbehörden, die bei Datenträgern zuständig sind, "keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" sagt aus, dass diese Titel normal im Regal stehen und beworben werden dürfen (das gilt auch für Online-Angebote). Die Abgabe darf dann freilich nur an Erwachsene erfolgen (das regelt das Jugendschutzgesetz/JuSchG auch).

Die Angebote von Trailern usw. im Internet regelt allerdings der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Nach den §§ 4 und 5 sind Sie demzufolge verpflichtet, bestimmte Angebote zu unterlassen oder Vorkehrungen für die Beschränkung des Zugangs zu treffen. Den Wortlaut des JMStV finden Sie auch auf www.usk.de unter Alterskennzeichen auf der rechten Seite (Download).

Wenn Sie weitere Fragen zu Internet-Angeboten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Kommission Jugendmedienschutz (www.kjm-online.de).

Beste Grüße
Christine Schulz
Gespeichert

Warry
Moderator
HQ-Legende
*****
Offline Offline

Beiträge: 1092



Profil anzeigen
« Antworten #34 am: 04. Dezember 2008, 12:43:17 »

Hmmm.... hab von denen grad das zurückbekommen.

Hallo Frau/Herr ****,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Alterskennzeichnung der Obersten Landesjugendbehörden, die bei Datenträgern zuständig sind, "keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" sagt aus, dass diese Titel normal im Regal stehen und beworben werden dürfen (das gilt auch für Online-Angebote). Die Abgabe darf dann freilich nur an Erwachsene erfolgen (das regelt das Jugendschutzgesetz/JuSchG auch).

Die Angebote von Trailern usw. im Internet regelt allerdings der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Nach den §§ 4 und 5 sind Sie demzufolge verpflichtet, bestimmte Angebote zu unterlassen oder Vorkehrungen für die Beschränkung des Zugangs zu treffen. Den Wortlaut des JMStV finden Sie auch auf www.usk.de unter Alterskennzeichen auf der rechten Seite (Download).

Wenn Sie weitere Fragen zu Internet-Angeboten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Kommission Jugendmedienschutz (www.kjm-online.de).

Beste Grüße
Christine Schulz

ok danke !
wir laden e alle bei gametrailers hoch.

altersabfrage und gut ist.
Gespeichert

Prepare for the future @ http://www.fallout-hq.de
Agbekosenyo
Aufsteiger
***
Offline Offline

Beiträge: 104



Profil anzeigen
« Antworten #35 am: 04. Dezember 2008, 12:56:19 »

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

S. 69

Erläuterung:
Das bisher geltende Recht unterschied bei den Verbreitungsbeschränkungen für jugendgefährdende Telemedien zwischenTelediensten und Mediendiensten. Über Teledienste durften indizierte und schwer jugendgefährdende Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, solange dies nicht nach allgemeinem Strafrecht verboten war und technische Vorkehrungen die Möglichkeit für Eltern oder Erzieher boten, unter 18-Jährige von der Nutzung auszuschließen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 GjS). Über Mediendienste durften schwer jugendgefährdende Angebote nicht verbreitet oder zugänglich gemacht werden, auch nicht an über 18-Jährige (§ 12 Abs. 1 MDStV), das Verbreiten oder Zugänglichmachen von sonstigen jugendgefährdenden Medienabrufdiensten war erlaubt, wenn technische Vorkehrungen die Möglichkeit einer Sperrung für unter 18-Jährige boten (§ 12 Abs. 4 MDStV).
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

...stimmt !
Das mit der Altersabfrage geht dann in jedem Fall okay! Zunge
Gametrailers ist dann die richtige Alternative....
Gespeichert

Kaibear
neues Mitglied
**
Offline Offline

Beiträge: 26



Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #36 am: 04. Dezember 2008, 13:22:05 »

Ich hab den Vorteil das mein "Teaser" ganz ohne direkte Gewaltdarstellung auskommt und somit sogar sicherlich für alle Altersstufen zugänglich sein darf, unabhängig davon welche Kennzeichnung das Spiel hat.
Gespeichert
Unknown
Beginner
*
Offline Offline

Beiträge: 12


Profil anzeigen
« Antworten #37 am: 10. Dezember 2008, 12:48:46 »

Wann werden denn die Gewinner nun feststehen?
Gespeichert
sanifox
neues Mitglied
**
Offline Offline

Beiträge: 42



Profil anzeigen
« Antworten #38 am: 10. Dezember 2008, 13:25:25 »

Da is aber einer ungeduldig Smiley Ich vermute mal nachdem alle präsentiert wurden. Kannst ja nachrechnen was eingerechnet wurde und das täglich zwei Einsendungen online gestellt werden...
Gespeichert
Unknown
Beginner
*
Offline Offline

Beiträge: 12


Profil anzeigen
« Antworten #39 am: 10. Dezember 2008, 13:45:32 »

Eben das denke ich nicht... denn es hat geheissen das die Gewinner 1 Woche nach einsendungsschluss feststehen...
Gespeichert
sanifox
neues Mitglied
**
Offline Offline

Beiträge: 42



Profil anzeigen
« Antworten #40 am: 10. Dezember 2008, 14:34:38 »

Oh..das hab ich net mitbekommen. Vielleicht hat man auch net soviele Einsendungen erwartet oder so..Aber das ist alles Spekulatius...man wird es uns bestimmt bald mitteilen Smiley
Gespeichert
Seiten: 1 2 [3]   Nach oben
  Drucken  
 
Gehe zu: